Voraussetzungen und Promotionsordnung

Ob Sie promovieren dürfen, wer Sie betreuen darf und was Sie bei der Einreichung vorlegen müssen, regelt die Promotionsordnung Ihrer Fakultät, ergänzt durch Ausführungsbestimmungen, Formvorgaben und Merkblätter. Diese Seite zeigt, welche Voraussetzungen typischerweise geprüft werden, wann sie erfüllt sein müssen und wie Sie eine Promotionsordnung in 30 Minuten gezielt auswerten. Den Verfahrensablauf nach der Einreichung beschreibt Ablauf der Promotion.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Prüfpunkte unterscheiden: die Annahme als Doktorand zu Beginn und die Zulassung zum Promotionsverfahren (Eröffnung) am Ende. Für beide gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
  • Lesen Sie die Ordnung vor der Zusage, nicht vor der Abgabe. Die meisten vermeidbaren Probleme entstehen aus Regeln, die man zu Beginn hätte kennen können (Erfahrungsregel).
  • Maßgeblich ist die geltende Fassung. Ordnungen werden geändert; Übergangsregelungen entscheiden, welche Fassung für Sie gilt.
  • Unklares schriftlich klären. Eine E-Mail-Auskunft des Promotionsbüros ist mehr wert als die Auskunft älterer Doktoranden.

Annahme und Eröffnung: was wann geprüft wird

VoraussetzungTypischer InhaltZeitpunktWorauf achten
StudienstandBeginn oft nach dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. bei Zahnmedizin nach der Vorprüfung möglichAnnahmeStudierende anderer Hochschulen können oft erst nach dem Abschluss angenommen werden
StudienabschlussBestandene Ärztliche bzw. Zahnärztliche Prüfung oder gleichwertiger AbschlussEröffnungAusländische Abschlüsse werden auf Gleichwertigkeit geprüft (ZAB, anabin)
Annahme als DoktorandAntrag mit Thema, Betreuung, oft Exposé und BetreuungsvereinbarungVor der DatenerhebungStartet Mindest- und Höchstfristen
BetreuungsberechtigungMeist Professoren, Habilitierte oder gleichgestellte Mitglieder der Fakultät; teils NachwuchsgruppenleitungenAnnahmeExterne oder nicht habilitierte Betreuer brauchen in der Regel eine formale Betreuung an der Fakultät
Registrierung oder EinschreibungEintrag als Promovierende(r), teils Einschreibung als PromotionsstudentAnnahmePromovierende werden statistisch erfasst; Fakultäten verlangen deshalb eine frühe Registrierung
BegleitprogrammKurse zu guter wissenschaftlicher Praxis, Statistik, Literaturrecherche, PromotionskollegBis zur EröffnungTeilnahmenachweise sammeln, nicht erst bei Abgabe suchen
GenehmigungenEthikvotum, Tierversuchsgenehmigung, ggf. RegistrierungsnummerVor der Datenerhebung, Nachweis bei EröffnungNachträglich nicht zu beschaffen
Form der DissertationMonografie oder kumulativ, Sprache, Titelblatt, Zitierstil, Umfang der ZusammenfassungAb dem ersten KapitelVorlagen der Fakultät verwenden
PublikationsanforderungBei kumulativer Form meist mindestens zwei begutachtete Arbeiten mit festgelegter AutorenpositionEröffnungIndexierung und Autorenposition vorab mit der Ordnung abgleichen
ErklärungenEidesstattliche Versicherung, Angaben zu Hilfsmitteln einschließlich KI, früheren Promotionsversuchen und EigenanteilEröffnungFalsche Angaben können zur Entziehung des Grades führen

Zur Einordnung: 2025 waren in Deutschland 64.100 Personen in der Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften als Promovierende erfasst, 30 % aller Promovierenden und damit die größte Fächergruppe (Statistisches Bundesamt 2026).

Promotionsordnung in 30 Minuten auswerten

Suchen Sie gezielt nach den folgenden Punkten und notieren Sie die Fundstelle (Paragraf, Absatz). Die Liste ist eine Lesehilfe (Empfehlung) und deckt erfahrungsgemäß die Regeln ab, die später Probleme verursachen.

  1. Geltung: Welche Fassung gilt für Sie? Gibt es Übergangsregelungen oder ein Wahlrecht?
  2. Annahme: Wann und mit welchen Unterlagen muss die Annahme beantragt werden?
  3. Betreuung: Wer darf betreuen? Ist eine Zweitbetreuung oder ein Komitee vorgesehen? Was gilt bei Wechsel oder Ausscheiden der Betreuung?
  4. Fristen: Mindestzeit zwischen Annahme und Einreichung, Höchstdauer, Verlängerungsmöglichkeiten.
  5. Form: Monografie, kumulativ oder beides? Sprache? Vorgaben zu Umfang, Gliederung, Zusammenfassung, Zitierstil?
  6. Kumulative Promotion: Zahl der Arbeiten, Status (angenommen oder publiziert), Autorenposition, Zeitschriftenanforderungen, Rahmentext.
  7. Vorveröffentlichung: Darf vor der Einreichung publiziert werden? Muss die Fakultät zustimmen?
  8. Hilfsmittel: Wie sind Statistikhilfe, Lektorat und KI offenzulegen?
  9. Unterlagen bei Einreichung: Zahl und Form der Exemplare, Erklärungen, Nachweise.
  10. Begutachtung: Zahl der Gutachten, Bedingungen für ein drittes Gutachten, Anforderungen an summa cum laude.
  11. Mündliche Prüfung: Form, Dauer, Öffentlichkeit, Prüfungsstoff.
  12. Veröffentlichung: Form, Frist, Zahl der Pflichtexemplare.
  13. Führung des Grades: Ab wann darf der Grad geführt werden?
  14. Entziehung und Ungültigkeit: Unter welchen Umständen wird der Grad entzogen?

Vorlage: Notizblatt Promotionsordnung

PunktRegel in Ihrer OrdnungFundstelleKonsequenz für Sie
Fassung und Übergang
Annahme bis
Betreuungsberechtigung
Mindest- und Höchstdauer
Form und Sprache
Kumulative Anforderungen
Offenlegung von Hilfen und KI
Unterlagen bei Einreichung
Veröffentlichungsfrist

Betreuungsvereinbarung: Mindestinhalte

Die Hochschulrektorenkonferenz empfiehlt Betreuungsvereinbarungen mit regelmäßigen Rückmeldegesprächen und eine kollegiale Betreuung durch mindestens zwei qualifizierte Personen (HRK 2016). Unabhängig davon, ob Ihre Fakultät ein Formular vorgibt, sollte die Vereinbarung enthalten (Empfehlung):

  • Arbeitstitel, Fragestellung und Art der Arbeit (Monografie oder kumulativ)
  • Namen von Erst- und ggf. Zweitbetreuung sowie der Ansprechperson im Alltag
  • Zeitplan mit Meilensteinen und vorgesehenem Einreichungstermin
  • Rhythmus der Besprechungen und Rückmeldefristen für Entwürfe
  • Pflichten der Doktorandin oder des Doktoranden (Anwesenheit, Berichte, Kurse)
  • Ausstattung, Datenzugang und Zuständigkeit für Genehmigungen
  • Publikationsplan und Grundsätze der Autorschaft
  • Regelung für Konflikte, Betreuungswechsel und Ausscheiden der Betreuung

Häufige Fragen

Kann ich mit der Arbeit beginnen, bevor ich angenommen bin?

Formal ist das oft nicht verboten, praktisch riskant: Mindestfristen beginnen erst mit der Annahme, und Daten, die vor Votum und Annahme erhoben wurden, sind möglicherweise nicht verwertbar. Literaturrecherche und Exposé können und sollten vorher entstehen; die Datenerhebung nicht.

Meine Betreuung ist nicht habilitiert. Ist das ein Problem?

Nicht unbedingt. Viele Fakultäten lassen Nachwuchsgruppenleitungen oder Oberärztinnen und Oberärzte als Betreuung im Alltag zu, verlangen aber eine formal betreuungsberechtigte Person. Lassen Sie sich die Konstellation vor der Annahme vom Promotionsbüro bestätigen.

Darf ich auf Englisch schreiben?

An vielen medizinischen Fakultäten ist Englisch zulässig, häufig mit deutscher Zusammenfassung. Prüfen Sie die Regel vor dem ersten Kapitel; eine nachträgliche Übersetzung kostet Wochen.

Die Promotionsordnung wurde geändert. Welche gilt für mich?

Das regeln die Übergangsbestimmungen der neuen Fassung. Häufig gilt für bereits Angenommene die alte Fassung oder ein Wahlrecht für eine bestimmte Zeit. Lassen Sie sich die anzuwendende Fassung schriftlich bestätigen.

Besondere Konstellationen

  • Ausländischer Studienabschluss: Die Fakultät prüft die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Staatsexamen, bei Abschlüssen außerhalb der EU häufig über eine Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB); dazu kommen Sprachnachweise. Beantragen Sie die Prüfung früh, sie kann Monate dauern.
  • Betreuung außerhalb der Universität: Bei Arbeiten an akademischen Lehrkrankenhäusern oder Forschungsinstituten braucht es meist eine formale Betreuung durch ein Mitglied der Fakultät. Klären Sie, wer begutachtet und wer bei Konflikten zuständig ist.
  • Wechsel der Universität: Prüfen Sie, ob die neue Fakultät Arbeiten annimmt, die an einer anderen Universität begonnen wurden, und ob Daten mitgenommen werden dürfen.
  • Zweite Promotion: Eine zweite Promotion im selben Fach ist meist ausgeschlossen; frühere oder laufende Promotionsversuche sind anzugeben.

Fallstricke

FallstrickFolgeGegenmaßnahme
Ordnung einer anderen Fakultät oder alte Fassung gelesenFalsche Annahmen zu Form und FristenAktuelle Fassung von der Fakultätsseite laden und Datum notieren
Annahme zu spät beantragtMindestfrist verschiebt die EinreichungAntrag vor Beginn der Datenerhebung
Betreuung nicht betreuungsberechtigtFormale Betreuung muss nachträglich gefunden werdenBerechtigung beim Promotionsbüro bestätigen lassen
Kumulative Form ohne Abgleich der AnforderungenPublikationen werden nicht anerkanntZeitschrift, Status und Autorenposition vorab schriftlich bestätigen lassen
Vorveröffentlichung ohne ZustimmungKonflikt mit der OrdnungRegeln zur Vorveröffentlichung vor der Einreichung des Manuskripts prüfen
Kursnachweise fehlenEröffnung verzögert sich um ein SemesterPflichtkurse in den ersten Monaten belegen
Höchstdauer überschrittenAnnahme erlischtVerlängerung rechtzeitig und begründet beantragen
Hilfen nicht offengelegtVerstoß gegen die eidesstattliche VersicherungStatistikhilfe, Lektorat und KI vollständig angeben
Auskunft nur mündlich eingeholtBei Abweichungen keine belastbare GrundlageWichtige Auskünfte des Promotionsbüros per E-Mail bestätigen lassen und ablegen
Ausländischer Abschluss spät geprüftVerfahren kann nicht eröffnet werdenGleichwertigkeit bei Annahme klären

Quellen

  • HHU Düsseldorf, Graduiertenzentrum Medizin: Titel und Voraussetzungen (Studienstand, ausländische Abschlüsse, Sprachnachweise). hhu.de
  • Goethe-Universität Frankfurt, Fachbereich Medizin: FAQ zu formalen Aspekten des Promotionsprozesses (Version 2.0, 2024). PDF
  • Universität Freiburg: Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 78/2020). PDF
  • Hochschulrektorenkonferenz (2016): Zur Qualitätssicherung der Promotion in der Medizin. hrk.de
  • Wissenschaftsrat (2011): Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion. PDF
  • Statistisches Bundesamt: Promovierendenstatistik 2025 (Pressemitteilung vom 26.08.2026). destatis.de