Dissertation und KI: Nutzung, Grenzen, Offenlegung

Generative KI (z. B. große Sprachmodelle) ist in der Dissertation nicht grundsätzlich verboten, aber jede Nutzung muss zu den Regeln Ihrer Fakultät passen und offengelegt werden. Verantwortlich für jeden Satz, jede Zahl und jede Quelle bleiben Sie. Diese Seite zeigt, welche Nutzungen unproblematisch, heikel oder unzulässig sind, wie Sie die Nutzung dokumentieren und erklären und welche Fehler am häufigsten zu Problemen führen. Allgemeine Regeln zu Autorschaft, Datenmanagement und Plagiat stehen unter Gute wissenschaftliche Praxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Regeln vor Nutzung klären. Verbindlich sind Promotionsordnung, Erklärungsformulare und Hinweise Ihrer Fakultät. Sprechen Sie die geplante Nutzung zu Beginn mit der Betreuung ab und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest.
  • Offenlegen: Die DFG erwartet, dass offengelegt wird, ob und welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden (DFG 2023).
  • KI ist keine Quelle. Zitieren Sie nur Originalquellen, die Sie selbst gelesen haben. Sprachmodelle erfinden plausibel klingende Literaturangaben.
  • Keine Patientendaten in externe Dienste. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht schließen das in aller Regel aus, auch bei vermeintlich anonymisierten Daten.
  • Protokoll führen. Ein laufendes KI-Protokoll macht die spätere Erklärung zur Formsache und belegt im Streitfall, was Sie selbst geleistet haben.
  • Prüfungsfest bleiben. Alles, was in der Arbeit steht, müssen Sie in der mündlichen Prüfung ohne Hilfsmittel erklären können; das ist der praktischste Test für eine zulässige Nutzung (Empfehlung).

Ampel: Was ist unproblematisch, was heikel, was unzulässig?

Die Einordnung ist eine Empfehlung auf Basis der DFG-Stellungnahme und veröffentlichter Fakultätshinweise. Gilt an Ihrer Fakultät etwas anderes, hat diese Regel Vorrang.

EinstufungBeispieleBedingung
In der Regel unproblematisch (offenlegen, soweit gefordert)Rechtschreib- und Grammatikprüfung eigener Texte; Vorschläge für Suchbegriffe; Erklären einer statistischen Methode zum eigenen Verständnis; Übersetzungshilfe für eigene AbsätzeInhalt und Argumentation stammen von Ihnen; Ergebnis vollständig geprüft
Heikel (nur nach Absprache, immer offenlegen)Umformulieren ganzer Abschnitte; Gliederungsvorschläge; Zusammenfassen von Fachartikeln; Erzeugen oder Korrigieren von Analysecode (R, Python, SPSS-Syntax); Entwürfe für AbbildungenSie können jeden Schritt erklären und verantworten; Code an bekannten Daten getestet; Artikel selbst gelesen
UnzulässigGenerieren von Textteilen, die als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden; Übernahme von KI-Literaturangaben ohne Prüfung; Erzeugen oder Verändern von Daten oder Bildbefunden; Eingabe von Patientendaten, unveröffentlichten Daten Dritter oder vertraulichen GutachtenVerstoß gegen gute wissenschaftliche Praxis, Datenschutz oder eidesstattliche Versicherung

Vorgehen Schritt für Schritt

  1. Zu Beginn: Promotionsordnung und Fakultätshinweise auf Regeln zu KI und Hilfsmitteln prüfen; Erklärungsformular der Fakultät herunterladen; Nutzung mit der Betreuung besprechen und per E-Mail bestätigen lassen.
  2. Werkzeug wählen: Bevorzugen Sie Angebote Ihrer Universität oder Klinik mit geprüftem Datenschutz. Prüfen Sie, ob Eingaben zum Training verwendet werden.
  3. Während der Arbeit: Jede relevante Nutzung im KI-Protokoll erfassen (Vorlage unten). Ergebnisse sofort prüfen, nicht erst am Ende.
  4. Literatur: Jede Referenz in PubMed oder über die DOI verifizieren und den Volltext lesen (PubMed Schritt für Schritt).
  5. Analyse: KI-erzeugten Code Zeile für Zeile nachvollziehen, an Beispieldaten mit bekanntem Ergebnis testen und im Methodenteil die verwendete Software nennen.
  6. Vor der Abgabe: Erklärung nach Vorgabe der Fakultät ausfüllen; Angaben mit dem Protokoll abgleichen.

Vorlage: KI-Protokoll

Die Einträge sind Beispiele; tragen Sie Werkzeug und Version ein.

DatumAbschnittWerkzeug (Version)ZweckUmfangPrüfung
[Datum]Kapitel 1.2[Werkzeug]Sprachliche Glättung eigener Absätze3 AbsätzeText vollständig gegengelesen, Inhalt unverändert
[Datum]Kapitel 2.1[Werkzeug]Vorschläge für SuchbegriffeEine SitzungSuche selbst durchgeführt und dokumentiert
[Datum]Kapitel 2.5[Werkzeug]Fehlersuche in R-CodeEin SkriptCode nachvollzogen, an Testdaten geprüft

Vorlage: Erklärung zur KI-Nutzung

Verwenden Sie vorrangig das Formular Ihrer Fakultät. Fehlt eines, kann eine Formulierung wie diese als Grundlage dienen (nach Absprache mit der Betreuung):

„Bei der Anfertigung dieser Arbeit habe ich folgende KI-gestützte Werkzeuge verwendet: [Werkzeug, Version] zur [sprachlichen Überarbeitung eigener Textabschnitte in Kapitel …; Fehlersuche im Analysecode in Kapitel …]. Inhalt, Argumentation, Datenerhebung, Auswertung und Interpretation stammen von mir. Alle KI-gestützt bearbeiteten Passagen habe ich geprüft und verantworte sie vollständig. Literaturangaben wurden ausschließlich aus selbst geprüften Originalquellen übernommen. Personenbezogene Daten wurden nicht in KI-Dienste eingegeben.“

Datenschutz konkret

  • Nicht eingeben: Patientendaten jeder Art (auch Freitextbefunde, Bilder, seltene Konstellationen, die eine Person erkennbar machen), unveröffentlichte Daten Dritter, Gutachten, vertrauliche Manuskripte.
  • Vorsicht bei Tabellen mit Einzelfällen: Kombinationen aus Alter, Datum und Diagnose können eine Person identifizierbar machen.
  • Für Code: mit synthetischen Beispieldaten arbeiten, nicht mit dem Originaldatensatz.
  • Bei Zweifeln: Datenschutzbeauftragte der Klinik oder Universität fragen, bevor Sie Daten eingeben. Zum Datenschutzkonzept der Studie: Ethikvotum.

KI in Publikationen aus der Doktorarbeit

Nach den ICMJE-Empfehlungen kann KI keine Autorschaft beanspruchen; ihre Nutzung ist im Manuskript offenzulegen. Die DFG hält fest, dass nur verantwortliche natürliche Personen als Autoren auftreten dürfen (DFG 2023). Verlage regeln die Offenlegung und KI-erzeugte Abbildungen unterschiedlich und teils restriktiv; prüfen Sie die Hinweise der Zielzeitschrift vor der Einreichung (Journal auswählen).

Fallstricke

FallstrickFolgeGegenmaßnahme
Erfundene oder falsch zugeordnete LiteraturangabenVerdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, Nachbesserung oder AblehnungJede Referenz über PubMed oder DOI prüfen und lesen
Nutzung nicht oder unvollständig offengelegtUnrichtige eidesstattliche Versicherung; Entziehung des Grades möglichProtokoll führen, Erklärung vollständig ausfüllen
Patientendaten in externen Dienst eingegebenDatenschutzverstoß, Verletzung der SchweigepflichtNur synthetische oder öffentliche Daten verwenden
KI-Code ungeprüft übernommenFalsche Ergebnisse, die erst im Gutachten oder nach Publikation auffallenCode verstehen, an Testdaten mit bekanntem Ergebnis prüfen
Zusammenfassungen statt Originalartikel gelesenFehlzitate, falsche EffektgrößenZentrale Aussagen immer am Volltext prüfen
Einheitlicher KI-Stil im ganzen TextGutachter fragen nach dem EigenanteilEigene Entwürfe schreiben, KI nur zur Glättung nutzen
Nutzung nicht mit der Betreuung abgestimmtKonflikt bei der FreigabeAbsprache zu Beginn schriftlich festhalten
Verlass auf KI-Detektoren als SicherheitsnachweisFalsche Sicherheit; Ergebnisse sind nicht belastbarTransparente Offenlegung statt Vermeidungsstrategie
Fakultätsregel nach Beginn geändertNeue Erklärungspflichten bei der EinreichungHinweise der Fakultät vor der Abgabe erneut prüfen

Stellungnahmen und aktuelle Regeln zu KI (DFG, ICMJE)

DFG-Stellungnahme vom 21. September 2023

Das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am 21.09.2023 eine Stellungnahme zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung veröffentlicht (Pressemitteilung Nr. 39; Stellungnahme, PDF). Die Kernaussagen:

  • Offenlegung: Bei der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Ergebnisse sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angeben, ob und welche generativen Modelle sie zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt haben.
  • Autorschaft: Als Autorinnen und Autoren können nur die verantwortlich handelnden natürlichen Personen in Erscheinung treten.
  • Verantwortung: Der Einsatz generativer Modelle entbindet nicht von der inhaltlichen und formalen Verantwortung.
  • Anträge: Der Einsatz bei der Antragstellung ist grundsätzlich weder positiv noch negativ zu bewerten.
  • Begutachtung (Stand 2023): Bei der Erstellung von Gutachten war der Einsatz generativer Modelle wegen der Vertraulichkeit des Verfahrens unzulässig; Begutachtungsunterlagen durften nicht als Eingabe für generative Modelle genutzt werden.

Neue DFG-Regeln zur KI in der Begutachtung (gültig seit 16. April 2026)

Der Hauptausschuss der DFG hat Mitte Dezember 2025 die künftige Nutzung von KI in der Begutachtung beschlossen (forschung 1/2026). Die Stellungnahme von 2023 ist seit Dezember 2025 hinsichtlich der Begutachtung nicht mehr gültig (DFG: Künstliche Intelligenz). Seit dem 16.04.2026 ist der Einsatz von KI in der Begutachtung unter Beachtung der Leitlinie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Begutachtung (DFG-Vordruck 4.04, Stand 03/26) zulässig (Hinweis in der Stellungnahme 2023; Leitlinie, PDF). Die Leitlinie nennt vier Prinzipien (DFG: KI in der Begutachtung):

  • Nur unterstützend: Zulässig sind etwa Literaturrecherche, das Zusammenführen eigener Notizen zu Fließtext oder Überarbeitungshinweise zu eigenen Texten. Unzulässig ist, maßgebliche Teile des Gutachtens automatisch und unreflektiert generieren zu lassen.
  • Vertraulichkeit: Antragsinhalte dürfen nur in Systemen verarbeitet werden, die sie nicht unkontrolliert speichern oder zweckfremd nutzen, also lokal installierte Systeme, Systeme vertrauenswürdiger Einrichtungen (z. B. Hochschulen) oder vertraglich abgesicherte Cloud-Systeme. Eine Nutzung zu Trainingszwecken ist unzulässig.
  • Transparenz: Der KI-Einsatz ist unter Nennung der konkreten Einsatzzwecke offenzulegen; eine Kennzeichnung einzelner Textpassagen ist nicht erforderlich. Beim Einreichen eines Gutachtens im elan-Portal wird die KI-Nutzung abgefragt.
  • Qualitätssicherung und Verantwortung: KI-generierte Inhalte sind auf Richtigkeit, Aktualität und Verzerrungen zu prüfen; die Verantwortung bleibt bei den Gutachtenden und kann nicht auf ein KI-System übertragen werden.

Für Antragstellende gilt unverändert: Der Einsatz generativer Modelle ist im Antrag in wissenschaftsadäquater Weise offenzulegen und wird weder positiv noch negativ berücksichtigt; maßgeblich sind wissenschaftliche Qualität und Kohärenz des Vorhabens. Werkzeuge ohne Einfluss auf den wissenschaftlichen Inhalt (z. B. Grammatik- oder Übersetzungsprogramme) müssen nicht angegeben werden (DFG: KI in der Antragstellung). Alle Beteiligten müssen ihr Einverständnis zu den KI-Leitlinien einmalig abgeben (forschung 1/2026).

Bedeutung für die Doktorarbeit: Die neuen Regeln betreffen das DFG-Begutachtungsverfahren, nicht die Promotion. Die Transparenz- und Verantwortungsgrundsätze für die eigene wissenschaftliche Arbeit bleiben bestehen; verbindlich sind für Sie die Promotionsordnung und die Vorgaben Ihrer Fakultät.

ICMJE Recommendations, Update Januar 2026

Das International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) hat seine Recommendations im Januar 2026 aktualisiert und einen neuen Abschnitt V „Use of AI in Publishing“ mit Unterabschnitten für Autorinnen und Autoren (V.A), Reviewer (V.B) und Herausgeber (V.C) eingefügt (ICMJE: Up-Dated Recommendations; Recommendations, PDF, Updated January 2026). Für Autorinnen und Autoren gilt:

  • Keine KI-Autorschaft: Chatbots und andere KI-gestützte Werkzeuge dürfen nicht als Autor geführt und nicht als Autor zitiert werden.
  • Offenlegung: Zeitschriften sollen bei der Einreichung abfragen, ob KI genutzt wurde; die Nutzung ist sowohl im Anschreiben (cover letter) als auch, falls zutreffend, im entsprechenden Abschnitt des Manuskripts zu beschreiben. Wurde KI zur Durchführung der Studie eingesetzt, gehört die Beschreibung in den Methodenteil.
  • Verantwortung und Quellen: Menschen bleiben für die Inhalte verantwortlich, müssen KI-Ausgaben prüfen und Plagiate ausschließen. KI-generiertes Material als Primärquelle zu zitieren ist nicht akzeptabel.
  • Folgen: Nicht offengelegter KI-Einsatz kann Korrekturmaßnahmen erfordern und unter Umständen als Fehlverhalten gewertet werden.
  • Reviewer: Sie müssen die KI-Richtlinie der Zeitschrift einhalten oder vorab um Erlaubnis bitten, die Vertraulichkeit des Manuskripts wahren und eine KI-Nutzung gegenüber der Zeitschrift offenlegen.

Konsequenzen für Ihre Doktorarbeit (Empfehlung)

  • Offenlegen: Dokumentieren Sie Werkzeug, Zweck und Umfang des KI-Einsatzes fortlaufend und legen Sie ihn in der von Ihrer Fakultät vorgesehenen Form offen.
  • Verantwortung übernehmen: Prüfen Sie jede KI-Ausgabe inhaltlich; die Verantwortung für den Text liegt allein bei Ihnen.
  • Nur Originalquellen zitieren: Zitieren Sie keine KI-Ausgabe als Beleg, sondern ausschließlich selbst geprüfte Originalliteratur.
  • Publikationen vorbereiten: Wenn Teile Ihrer Arbeit in einer Zeitschrift erscheinen sollen, beschreiben Sie den KI-Einsatz im Anschreiben und im Manuskript (bei Einsatz in der Studie im Methodenteil) und beachten Sie die Richtlinie der Zielzeitschrift.
  • Vertraulichkeit wahren: Geben Sie fremde Manuskripte, Anträge oder vertrauliche Daten nur in Systeme ein, die Vertraulichkeit gewährleisten, und nur, soweit die jeweiligen Regeln dies erlauben.

Quellen zu diesem Abschnitt

Häufige Fragen

Muss ich die Rechtschreibprüfung in Word angeben?

Klassische Rechtschreibprüfung gilt üblicherweise nicht als generative KI. Werkzeuge, die ganze Sätze umformulieren, fallen dagegen meist unter die Offenlegungspflicht. Im Zweifel geben Sie das Werkzeug an; eine überflüssige Angabe schadet nicht, eine fehlende schon.

Meine Fakultät hat keine Regel zur KI. Was gilt dann?

Dann gelten die allgemeinen Regeln: eidesstattliche Versicherung über die selbstständige Anfertigung und die Angabe aller Hilfsmittel sowie die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. Legen Sie die Nutzung offen, etwa im Methodenteil oder in der Erklärung zu Hilfsmitteln, und sichern Sie die Absprache mit der Betreuung schriftlich.

Darf ich meine englische Publikation mit KI ins Deutsche übersetzen lassen?

Technisch ja, wenn die Fakultät deutsche Texte verlangt; offenlegen müssen Sie es trotzdem. Prüfen Sie die Übersetzung auf Fachbegriffe und Bedeutungsverschiebungen, besonders bei Limitationen und Schlussfolgerungen, und klären Sie die Rechte am Originaltext mit dem Verlag.

Darf KI Fachartikel für mich zusammenfassen?

Als Orientierung bei der Literatursichtung ja. Zitieren dürfen Sie nur, was Sie im Original gelesen haben; KI-Zusammenfassungen enthalten häufig falsche Zahlen oder überzeichnete Aussagen.

Ist der Einsatz bei der statistischen Auswertung erlaubt?

Hilfe bei Code und Methodenverständnis ist nach Absprache meist vertretbar. Die Wahl der Methode und die Interpretation müssen von Ihnen stammen und Sie müssen sie in der mündlichen Prüfung erklären können. Nennen Sie die eingesetzte Statistiksoftware im Methodenteil wie üblich.

Quellen

  • DFG: Stellungnahme des Präsidiums zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG (21.09.2023). PDF; Bericht im Deutschen Ärzteblatt: aerzteblatt.de
  • Universitätsklinikum Leipzig: Hinweise zum Umgang mit KI in der Dissertation. PDF
  • Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät: Erklärung zur Eigenständigkeit und Verwendung von KI. PDF
  • KIT: Handreichung zur Nutzung generativer KI in Dissertationen. PDF
  • Cheng K, Wu H (2024): ICMJE-Regeln zur Nutzung von KI. Critical Care. doi.org/10.1186/s13054-024-04917-z
  • ICMJE: Recommendations (Abschnitt zu KI-gestützter Technologie). icmje.org