Formale Voraussetzungen

Für die Einleitung des Promotionsverfahrens existieren in jeder Universität unterschiedliche Bestimmungen. Genaue Informationen findet Ihr auf den Internetseiten Eurer Universität bzw. Fakultät. Die Voraussetzungen und die notwendigen Formalitäten sind in der Promotionsordung beschireben. Die Promotionsordnung enthält ferner genaue Informationen über das genaue Format bzw. Aufbau der Doktorarbeit (Promotionsschrift) mit genauer Gestaltungsvorschrift für Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, etc.

Das Verfahren

Die fertige Dissertationsschrift wird bei der fachlich zuständigen Fakultät mit allen benötigten Unterlagen eingereicht, die das Promotionsverfahren eröffnet und einen Promotionsausschuss bestellt. Genaue Angaben über das Verfahren findet Ihr in der Promotionsordnung. Ein sogenannter Promotionsausschuss prüft die formalen Kriterien und entscheidet über Annahme oder Ablehnung. Bei Annahme werden zwei Hochschulprofessoren bzw. habilitierte Dozenten um ein schriftliches Gutachten über die Dissertation gebeten. Falls die beiden Gutachten ein unterschiedliche Note vorschlagen, wird ein dritter Gutachter beauftragt. Einige Fakultäten verlangen sofort ein drittes Gutachten, wenn die Arbeit mit summa cum laude bewertet werden soll. Gutachten und Dissertation werden danach für eine bestimmte Zeit (meistens zwei Wochen) in der Fakultätsverwaltung „fakultätsöffentlich“ ausgelegt und es können Einsprüche angemeldet werden.Ist die Dissertation (der schriftliche Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens) erfolgreich überstanden worden, folgt der mündliche Leistungsbestandteil. Dieser Teil unterscheidet sich stark zwischen den Universitäten. Möglich sind das Rigorosum=„strenge Prüfung“ im Promotionsfach oder eine Disputatin oder Defensio = öffentliche Verteidigung der Arbeit. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens muss die Dissertation veröffentlicht werden. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation sind alle Leistungsbestandteile des Promotionsverfahrens erbracht. Der Doktorgrad wird verliehen. Nach Übergabe der Urkunde darf der Doktortitel geführt werden.